In der App - je nach Wahl wegfinder oder Tier - findet der Nutzer am einfachsten via QR-Code Scan seinen Scooter. Dann gehts sofort los!
Für das emissionsfreie Fahrvergnügen ist Miete zu zahlen, sie setzt sich zusammen aus einem Zahlbetrag für das Entsperren des eScooters und einem Zahlbetrag pro angefangene Minute der Nutzung, 20 Cent in Waidhofen. Dem Kunden wird vor Abschluss des Mietvertrages in der App der Preis der Nutzung pro Minute inklusive der jeweiligen gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuer angezeigt. Die Miete ist mit Beendigung des Mietvertrags fällig.
Derzeit ist nur die Bezahlfunktion via Kreditkarte möglich. Nach Rücksprache seitens der Stadt mit der ÖBB wird an einer Erweiterung gearbeitet. Die Scooter werden von der Firma digital überwacht und bei Bedarf werden die Akkus getauscht. Für Lagerung und kleinere Reparaturen wurde dafür auch ein Raum in Waidhofen angemietet.
Interview mit Sicherheitsgemeinderat Heinz Dötzl
Wo kann ich überall mit dem Scooter unterwegs sein?
Welche Fahrbahn muss benutzt werden?
Ein E-Scooter, also generell ein Tretroller mit Antrieb unter 25km und 600 Watt Motorleistung wird mit einem E-Bike gleichgestellt, das heißt man darf überall dort fahren wo man mit dem Fahrrad auch fahren kann, dort wo es örtlich erlaubt ist, also auch gegen die Einbahn.
Laut einer Novelle 2019 der Straßenverkehrsordnung kann man grundsätzlich ab dem vollendeten neunten Lebensjahr mit einem gültigen Radfahrausweis unterwegs sein - im Unterschied zu einem „Spielzeugroller“ – Tretroller ohne Antrieb (Spielzeugroller), diesen darf man ab 8 aber ausschließlich auf dem Gehsteig nutzen! Das Fahren ist auch in Wohnstraßen und Fußgängerzonen erlaubt, NICHT aber auf der Fahrbahn.
Achtung! Der Tier-Scooter, der in Waidhofen zu mieten ist, ist laut den gültigen Geschäftsbedingungen erst ab 18 nutzbar. Das heißt, im Falle eines Personenschadens würden im Ernstfall die Eltern dafür haften.
Wie sieht es eigentlich mit der Helmpflicht am Scooter aus?
Kinder unter 12 müssen beim E-Scooter und Rad einen Helm tragen! Allen anderen ist dies zu empfehlen. Wer ein Hirn hat, sollte es schützen!
Wie ist es mit dem Handy beim Scooterfahren?
Nicht telefonieren beim Scooterfahren – genauso 50 Euro Strafe wie beim Autofahren.
Was gilt es noch zu beachten?
Es ist wichtig zu wissen, dass es im Straßenverkehr verboten ist, einen Scooter zu zweit zu nutzen. Und auch beim Alkoholgenuss gibt es für Scooterfahrer eine klare Grenze. Sie liegt bei 0,8 Promille.
Im Sinne des Miteinanders und der gegenseitigen Rücksicht bitte ich aber alle im Straßenverkehr achtsam zu sein, gerade in unserer gelebten Begegnungszone ist es wichtig, aufmerksam zu sein, Augen und Ohren offen zu halten, dann ist es für alle stressfrei und sicher unterwegs zu sein - egal ob mit Fahrrad, Scooter, zu Fuß oder auch Auto.
Für das Ortsbild gilt unbedingt zu beachten: Bitte den Scooter nur dort hinstellen, wo er auch hingehört!
Die Apps „wegfinder“ und „TIER“ finden Sie im App Store und im Google Play Store