Überarbeitete Förderrichtlinien für Miet-/Pachtzuschüsse

Mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, FPÖ und GRÜNE wurden im Gemeinderat die vom Wirtschaftsbund überarbeiteten Förderrichtlinien zur Gewährung von Miet- und Pachtzuschüssen für (Neu) Ansiedlungen im Stadtgebiet von Waidhofen beschlossen. Dagegen stimmte die UWG. "Mit den neuen Förderrichtlinien will der Wirtschaftsbund wiederum ein deutliches Signal zur Stärkung der Innenstadt setzen", erklärt WB-Obmann StR Kurt Hraby.

Zur Vorgeschichte: Im Jahr 2005 standen 38% der Verkaufsflächen in der Innenstadt leer. „Wir hatten dringenden Handlungsbedarf“, so Wirtschaftsstadtrat Kurt Hraby. Mit dem Miet- und Pachtzuschuss schafften wir den turnaround. Mit Ende 2009 standen nur mehr 4% der Verkaufsflächen leer. Aufgrund dieser äußerst positiven Entwicklung und aus Einsparungsgründen wurde die Förderung auf 2 Jahre, bis zum 31.12. 2011 eingefroren. „Dies bedeutet, dass die 2005 beschlossenen Förderrichtlinien mit 1. Jänner 2012 wieder in Kraft getreten wären“, so StR. Kurt Hraby, der für die Überarbeitung der Richtlinien verantwortlich zeichnet. Die wichtigsten Änderungen bei den Richtlinien: Die Mindestlaufzeit des Miet- oder Pachtvertrag wurde von 12 auf 36 Monate erhöht. Die Laufzeit beträgt zwei anstatt drei Jahre und das Fördervolumen wurde von drei auf zwei Euro pro Quadratmeter und Monat im ersten Jahr und von zwei auf einen Euro im zweiten Bestandsjahr herabgesetzt. Weiters wurde die Gesamtmietfläche von 150 Quadratmeter auf 100 Quadratmeter reduziert. Ansprechpartner für diese Förderung ist der Leiter der Finanzverwaltung der Stadt Mag. Martin Grestenberger. „Durch die Adaptierung haben wir die Förderrichtlinien an die derzeitigen Situation in der Waidhofner Innenstadt bestmöglich angepasst“, ist Stadtrat Kurt Hraby überzeugt. Wie Innenstadtkoordinator Johann Stixenberger im Gemeinderat berichtet hat, haben wir derzeit rund 12% Leerflächen. „Eine Vielzahl der geförderten Betriebe hat sich sehr gut entwickelt und das Argument, dass wir mit dieser Förderung große Ketten subventionieren wird durch die Reduktion der förderbaren Fläche auf nur mehr 100 m² entkräftet“, sieht Hraby derzeit auch keine dementsprechenden Flächen, die in der Innenstadt zur Verfügung stehen. Die Entscheidung an wen und wie viele Quadratmeter vermietet werden, entscheidet alleine der Hausbesitzer. „Wir haben darauf keinen Einfluss und können nur durch die Schaffung von bestmöglichen Rahmenbedingungen gegen die Konkurrenz zu anderen Städten und Einkaufszentren bestehen“, sind sich StR. Kurt Hraby und GR Edith Schiebel einig.