Neue Verordnung für öffentliche Flächen

Da zurzeit sehr viel Unsicherheit und falsche Informationen verbreitet werden möchten wir hiermit Klarheit in die „Gebrauchsabgabenverordnung“ bringen.

Diese Verordnung nur auf das Thema „Schanigärten“ zu reduzieren ist sicher nicht richtig. Vielmehr geht es dabei um alle Werbungen auf öffentlichem Gut, Gebrauch von öffentlichen Flächen für private Baustellen etc.

 

Die Vorgaben des Landes sahen unter Anderem vor, dass für Schanigärten auf öffentlichen Verkehrsflächen pro angefangenen 10m² und angefangenem Monat bis zu € 150.- verordnet werden können. Da uns, vom Wirtschaftsbund, diese Vorgabe zu hoch erschien, haben wir diese abgeändert und auf € 50.- reduziert. In der FUZO, da keine Parkplätze verstellt werden, werden € 30.- bemessen. Um weitere Härten für die Schanigartenbetreiber abzufedern, wurde für die Monate April und Oktober der Satz auf € 10.- reduziert. Eine weitere Erleichterung sollte eine Toleranz bei den Abmessungen der Schanigärten erreichen. So sollte z.B. ein Schanigarten mit 31m² nicht wie 40m² berechnet werden sondern 30m² plus € 5.- für den restlichen Meter. Also: 31m² sollten € 155.- pro Monat kosten. Ein weiterer Punkt dieser Verordnung besagt, dass für Warenkörbe und Warenständer vor den Geschäften € 50.- pro Monat zu verrechnen sind. Auch das wurde vom Wirtschaftsbund als zu hoch erkannt und folgende Variante ausgearbeitet: Die ersten 3m² Warenkörbe sind frei, ab dem 4m² sollte vergebührt werden. Damit wäre sichergestellt, dass fast alle Betriebe der Innenstadt ihre Warenkörbe kostenlos aufstellen können, bei zu großen Ausräumungen aber eingeschritten werden könnte. All dies Verbesserungen und Erleichterungen waren mit der Landesbehörde abgesprochen. Eine schriftliche Anfrage von StR Fritz Rechberger (UWG) an die Landesbehörde hat nun dazu geführt dass all diese Erleichterungen gestrichen werden müssen. Fazit: 1. Die Verordnung für die Warenkörbe wurde von uns zur Gänze entfernt. Damit können etwaige Auswüchse nicht mehr reguliert werden. 2. Der oben berechnete Schanigarten kostet nun nicht wie von uns gefordert € 155.- pro Monat sondern € 200.-. Die Gewebetreibenden Waidhofens werden es StR Rechberger und der UWG zu danken wissen. Für den WB Stadtgruppe Waidhofen/Ybbs StR Kurt Hraby Obmann