Diese Verordnung gilt täglich von 06:00 – 18:00 Uhr mit einer maximalen Parkdauer von 180 Minuten. Die Kontrolle dieser Verordnung erfolgt mehrmals täglich durch die Mitarbeiterinnen der Firma Securop. Wobei die Damen nun in der Anfangsphase bei den Kontrollgängen nur mittels Informationsschreiben auf die neue Verordnung hinweisen. „Diese neue Regelung ist durch die Errichtung des neuen Parkhauses mit fast 400 Stellplätzen durch das Landesklinikum erst möglich geworden und führt sicherlich zu einer massiven Entlastung beim ruhenden Verkehr im gesamten Vogelsangbereich“, freut sich Stadtrat Franz Sommer und weist gleichzeitig auf die Möglichkeit einer Dauerparkbewilligung hin. Anrainer der genannten Straßen ohne private Abstellfläche bzw. Garage können eine Dauerparkbewilligung am Magistrat der Stadt, Abt. Bezirksverwaltung, Tel. 07442/511-316 bzw. auf der Homepage www.waidhofen.at unter E-Government/Formulare beantragen. Weiters gibt es die Möglichkeit in der Franz Josef Kohout Straße (Grasbergstraße) eine private Abstellfläche um 10 Euro pro Monat bei der Liegenschaftsverwaltung der Stadt, Tel. 07442/511-121 anzumieten.
Neue Kurzparkzone im Bereich Vogelsang
Mit 10. Jänner ist die neue Kurzparkzone im Bereich Vogelsang, Friedhofstraße, Pestalozzistraße und Hötzendorfstraße in Kraft getreten. „Für ambulante Patienten, Besucher der Gesundheitszentren und des Seniorenheimes ist die Möglichkeit geschaffen worden, drei Stunden gebührenfrei zu parken“, erklärt Stadtrat Franz Sommer.
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