Wie kam die NÖ HYPO Bauplan für die Errichtung des Schlosssteg „ins Spiel“?Im Zuge einer Anfrage betreffend einer Finanzierungslösung wurde von der NÖ HYPO die NÖ HYPO Bauplan als Generalbesorger vorgeschlagen. Der Gegenstand des Auftragsverhältnisses ergibt sich aus dem Angebot der NÖ HYPO Bauplan. Die Vorteile sollten darin bestehen, dass ein komplexes Vergabe-, Auswahl-, Planungs- und Errichtungsverfahren extern begleitet und aus einer Hand betreut wird.Wie und wann wurde die NÖ HYPO Bauplan beauftragt?Die Beauftragung erfolgte mit Gemeinderatsbeschluss vom 28.06.1999 zur Durchführung eines Gutachterverfahrens sowie zur Generalbesorgung des geplanten Bauvorhabens laut Angebot vom 24.06.1999. Dafür WVP, UWG sowie GR Leutgöb (FPÖ). Dagegen: SPÖWer hat das Gutachterverfahren entwickelt und begleitet?NÖ HYPO BauplanWie kam es zur Auswahl des ausgeführten Projektes?Die Auswahl erfolgte über ein Gutachtergremium bestehend aus: · o.Univ.Prof.Arch. DI Johann Georg Gsteu als Vorsitzender; · Dipl.arch. Dr. Walter Zschokke; · DI Norbert Steiner – bis 03.09.1999; danach Arch. DI Johannes Zieser · HR Dr. Peter König, Bundesdenkmalamt; · Mag. Wolfgang Mair, BGM; Die Auswahl erfolgte in mehreren Sitzungen (29.07.1999, 18.08.1999 und 29.09.1999). Die Vorprüfung der eingereichten Unterlagen erfolgte durch die NÖ Hypo Bauplan.Wer waren die Teilnehmer am Gutachterverfahren?Ursprünglich: · Arch. DI Ernst Hoffmann, · Arch. DI Ernst Beneder, · Arch. Arbeitsgemeinschaft DI Karin & Richard Zeitlhuber, · Leistungsgemeinschaft Arch. DI Renz & BM Christoph Deseyve.Am 18.08.1999 wird im Rahmen der 2. Kolloquiumssitzung des Gutachtergremiums Herr Arch. DI Bernhard Mund als weiterer Teilnehmer zugelassen. In der Beauftragung der HYPO mit der Durchführung des Gutachterverfahrens wurden davon ausgegangen, dass 3 Teilnehmer eingeladen werden. Tatsächlich waren 5 Teilnehmer (pro Teilnehmer wurden rund ATS 40.000,-- angeboten).Am 06.09.1999 teilte DI Beneder mit, dass er kein Projekt einreichen wird und die Teilnahme von Herrn DI Alfred Schaufler empfiehlt. DI Alfred Schaufler wird daraufhin zugelassen.Welches Projekt wurde ausgewählt?In der Beurteilungssitzung des Gutachtergremiums (anwesend Gsteu, Zieser, Zschokke, König und Mair) am 29.09.1999 wurde – einstimmig – das Projekt von DI Schaufler ausgewählt. Wer hat die Ausschreibungsunterlagen für das Projekt erstellt?DI Alfred Schaufler als Subunternehmer für den Generalbesorger NÖ HYPO Bauplan. Wer hat die Planung und die statischen Berechnungen durchgeführt?DI Alfred Schaufler als Subunternehmer für den Generalbesorger NÖ HYPO Bauplan. Was war Gegenstand der Ausschreibung im Hinblick auf die Ausführung des Stahlbaus?Ausschreibung: „Das Brückentragwerk sowie das Geländer ist feuerverzinkt auszuführen und mit einer 3-fachen Beschichtung zu versehen. Alternativ ist auch ein Korrosionsschutz in Form von einer Grundbeschichtung und 2 Deckbeschichtungen anzubieten. Haftzeiten: 5 Jahre für Korrosionsschutz- und Belagsarbeiten. 3 Jahre für alle übrigen Arbeiten.“Wer hat den Vergabevorschlag für Stahlbauarbeiten erstellt?NÖ HYPO Bauplan (Schreiben vom 07.03.2000) („nach rechnerischer und fachtechnischer Prüfung durch die NÖ HYPO Bauplan“).Welche Firma wurde mit den Stahlbauarbeiten beauftragt?Fa. Fill Metallbau GmbH, Ried/Innkreis., zum Preis von ATS 4,767.702,-- inkl. Mwst..Wie kam es zur Ausführung der beschichteten anstelle der verzinkten Variante? Im Angebot der Fa. Fill Metallbau GmbH wurde alternativ zur Verzinkung (die nicht gesondert ausgepreist wurde, sondern als im Stahlbaupreis inkludiert dargestellt wurde) die ausgeschriebene Alternative in Form eines Grundanstriches, eines Zwischenanstriches und eines Deckanstriches gleichpreisig zur Verzinkung vorgeschlagen. Im Angebot der Fa. Fill findet sich wortwörtlich folgende Formulierung: „Als Alternative zur Feuerverzinkung schlagen wir die Oberflächenbehandlung wie folgt vor: Entrosten durch Sandstrahlen SA 2,5; 1 Grundanstrich Stärke 60 my, 1 Zwischenanstrich Stärke 60my, 1 Deckanstrich Farbe nach Wahl 60 my. Die Oberflächenbehandlung würde von uns gleichpreisig zur Feuerverzinkung ausgeführt werden. Aufgrund diverser Schweißarbeiten, die vor Ort beim Zusammenbau erfolgen müssten, würden wir die beschichte Oberfläche bevorzugen.“ Unter Berücksichtigung dieser Argumente und der Empfehlung der NÖ HYPO Bauplan hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 27.03.2000 die Fa. Fill beauftragt. Wer hatte die örtliche Bauaufsicht?DI Alfred Schaufler als Subunternehmer für den Generalbesorger NÖ HYPO Bauplan. Wer war für die Planungs- und Baustellenkoordination verantwortlich?Arch. Mag. Helmut Schrey.Wann erfolgte die Übernahme des Werkes?Die Benützungsbewilligung für den Ybbssteg erfolgte am 20.11.2000, dieses Datum gilt als Zeitpunkt der Übernahme durch den Bauherrn. Die Schlussrechnung der Fa. Fill wurde am 03.10.2000 gelegt. Das Übernahmeprotokoll für die Stahlbauarbeiten stammt vom 29.01.2001. Festgestellte Mängel: Schleppblech an den Anlandungspunkten wurden als glattes Blech in nicht rostendem Edelstahl ausgeführt – Riffelblech mit entsprechender Profilierung! Unterfertigt durch Auftraggeber Magistrat, Projektleitung NÖ Hypo Bauplan, Auftragnehmer Fill Metallbau GmbH, Örtliche Bauaufsicht: DI Alfred Schaufler. Die übrige Ausführung wurde in keiner Weise beanstandet. Die aufgezeigten Mängel wurden von den ausführenden Firmen behoben. (Übernahmeprotokoll Stahlbauarbeiten laut Beilage 3)Eine technische Prüfung durch eine externe Institution war damals nicht erforderlich. Wie erfolgte die Finanzierung des Schlosssteges?Die Finanzierung des Schlosssteges erfolgte im Rahmen eines sogenannten „Forderungseinlösungsmodells“ der NÖ Landesbank-Hypothekenbank AG. Ursprünglich war eine Finanzierung durch Darlehensaufnahme vorgesehen. Die NÖ HYPO hat allerdings relativ kurzfristig diese „maastricht-schonende“ Finanzierung im Wege einer Forderungseinlösung nach § 1422 und § 1423 ABGB angeboten. Die Finanzierung erfolgte damals über eine Laufzeit von 10 Jahren (20 Halbjahresraten beginnend mit 1. März 2001). Die letzte Zahlung war Anfang September 2010 fällig. Der Aufschlag auf den 6-Monats-Euribor betrug über die gesamte Laufzeit 0,15 %-Punkte. Laut Mitteilung der NÖ HYPO blieb die Stadt bei dieser Finanzierungsform weiterhin Eigentümer des Steges.Was waren die Ursachen für den Schadensfall 2002 (Eröffnung des Schlosshotels)?Die vermuteten Ursachen laut Prüfingenieur DI Schweighofer waren:1. Eine möglicherweise fehlerhafte Schweißnaht2. Ein Fehler bei der statischen Berechnung wobei „mit einer an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden (kann), dass die fehlerhafte Statik allein unfallkausal war.3. Die Errichtung eines Betonsockels durch die Fa. S+B Plan und Bau GmbH wodurch eine ausreichende Dilatation bei Wärmeausdehnung nicht gegeben war.4. Problematische konstruktive Ausbildung des Anschlussknotens.Wer trug die Kosten für die Sanierung?Die Kosten wurde von einer Sanierungsgemeinschaft, bestehend aus der NÖ HYPO Bauplan, der Fa. Fill und der Fa. S+B vollständig getragen.Welche Sanierungsmaßnahmen wurden gesetzt?Siehe Gutachten des bautechnischen Sachverständigen DI Hofbauer vom 25.09.2002 (Beilage 4). Das vorgelegte Sanierungskonzept wurde durch den Ziviltechniker DI Schweighofer geprüft.Wann erfolgte die Freigabe des sanierten Steges?Die Sperre wurde am 25.10.2002 nach erfolgter Sanierung aufgrund der Bestätigung DI Alfred Schaufler, dass die Maßnahmen im Sanierungskonzept abgeschlossen wurden und nach örtlicher Begehung am 22.10.2002, aufgehoben. Wann trat das Korrosionsproblem erstmals zu Tage?20.06.2002 – Punktuell bei der beschädigten Schweißnaht an den Diagonalstreben, vermutete Ursache: Schweißfehler28.08.2003 – Aktenvermerk Ing. Markus Schuller: „Neue Rostbildung erkennbar“, Bankgarantie für Korrosionsschutz wurde bis 02.10.2005 verlängert.Fill wurde am 14.10.2003 schriftlich aufgefordert vorhandene Roststellen im Zuge der Gewährleitung auszubessern. Dies erfolgte am 29.10.2003 – Aktennotiz von Ing. Markus Schuller.Sämtliche Roststellen wurden durch Fa. Fill bzw. deren Auftragnehmer saniert.Wann ist die Gewährleistungsfrist für den Korrosionsschutz abgelaufen?Ausgehend vom Übernahmeprotokoll vom 29.01.2001 am 28.01.2006, da die Auftragslage aufgrund der Ausschreibung eine verlängerte fünfjährige Gewährleistungsfrist für den Korrosionsschutz vorsah. Für die im Jahr 2002 sanierten Stellen endete die Gewährleistungsfrist am 22.10.2005 (3 Jahre nach erfolgter Sanierung, eine gesonderte Gewährleistungsfrist wurde nicht vereinbart – vergleiche Pkt. IV der sogenannten Sanierungsvereinbarung vom 18.09.2002 „Mit der Übernahme durch die Stadt Waidhofen/Ybbs beginnt die Gewährleistung für Leistungsumfang der Sanierung. Die Gewährleistung und Haftung für das ursprüngliche Werk und Leistung bleibt von dieser Vereinbarung unberührt“).Warum wurde die Fa. Oswald Bischof GmbH und nicht die Fa. Fill mit der Instandsetzung des Anstriches beauftragt?Da die Gewährleistungsfristen gegenüber der Fa. Fill bereits abgelaufen waren (und somit die Leistungen von der Stadt zu bezahlen gewesen wären) und die Firma Oswald Bischof GmbH, eine renommierte Fachfirma auch im Bereich des Korrosionsschutzes, im Zuge der Landesausstellung bereits vor Ort war, wurde diese aus Zeit- und Kostengründen beauftragt. Wann trat das Korrosionsproblem großflächig zu Tage?Im Zusammenhang mit dem Ablaufen eines Haftrücklasses für die Sanierung am 02.03.2006 über EUR 6.900,-- macht der damalige Baudirektor am 29.01.2006 den zuständigen Mitarbeiter per Aktenvermerk darauf aufmerksam und forderte ihn zur Mängelüberprüfung gemeinsam mit DI Schweighofer auf. Daraufhin fand am 20.03.2006 eine Begehung statt. Es wurde ein technischer Bericht (Abnahme nach Gewährleistungsfrist) von DI Schweighofer am 22.03.2006 erstellt. Zusammenfassung: Zahlreiche Schäden sowohl an Tragelementen der Sanierungs-/Ertüchtigungsmaßnahmen als auch an Teilen der ursprünglichen Tragkonstruktion. An einzelnen örtlichen Stellen sind die Schäden infolge Korrosion als massiv zu bezeichnen, sodass Instandsetzungsmaßnahmen notwendig erscheinen, um eine Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit, wenn nicht sogar der Tragfähigkeit zu vermeiden. Verbunden mit konstruktiven „Schwachstellen“ in der Konstruktion war es daher offensichtlich möglich, dass nach relativ kurzer Zeit von ca. 4 ½ Jahren an den neuralgischen Stellen der Konstruktion derart massive Schadstellen auftreten konnten.Zitat: „Wir empfehlen eine möglichst kurzfristig durchzuführende Instandsetzung des Anstriches um weitere Korrosionsschäden bzw. ein Fortschreiten der bereits vorhandenen Schäden zu vermeiden.“Welche Maßnahmen wurden aufgrund des technischen Berichtes vom 20.03.2006 bis zur nächsten periodischen Brückenüberprüfung im Jahr 2012 gesetzt?In der Schlussfeststellung des Berichtes 2006 wird empfohlen kurzfristige Instandsetzungen des Anstriches durchzuführen. Im Auftrag der Stadt werden Ausbesserungen am Anstrich durch die Fa. Oswald BischofGmbH durchgeführt. In den Jahren 2006 bis 2012 wurden – belegt durch die Arbeitsberichte des Städtischen Bauhofes - die Fuge neben der Oberflächenplatte laufend durch das Bauamt/ Bauhof saniert; jährlich fand eine Reinigung des Steges, inklusive Waschungen statt. Ab dem Jahr 2011 wurden seitens des Bauamtes jährlich rd. EUR 140.000,-- beantragt. Zur Planung von Sanierungsmaßnahmen wurden schließlich EUR 3.000,-- ins Budget 2012 aufgenommen (für Detailuntersuchung Korrosionsschäden). Es wurde unter anderem auch geprüft, wie sinnvoll Löcher in der Konstruktion für einen Wasserablauf sind. Dazu kam man nach mehreren internen Gesprächen (gem. der Erinnerung des Hr. DI Schweighofer) dazu, dass diese Maßnahme nicht sinnvoll ist, da die Löcher in einer Größe ausgeführt werden müssten, die ev. den erforderlichen stat. Querschnitt verkleinert. Weiters wird in diesen Bereichen der vorhandene intakte Korrosionsschutz zerstört. Die Wasserlauflöcher wurden daher nicht ausgeführt. Was war das Ergebnis der periodischen Brückenüberprüfung vom 28.06.2012?Im technischen Bericht des DI Schweighofer wird festgehalten: Der allgemeine Zustand des Tragwerkes ist für dieses Alter als schlecht bis kritisch einzustufen. Die Schäden haben ein Ausmaß erreicht, dass die Gebrauchstauglichkeit und Tragfähigkeit als eingeschränkt erachtet werden muss. Die wiederholt durchgeführten Ausbesserungsarbeiten haben nicht den gewünschten Effekt gebracht und das Fortschreiten der Korrosion nicht verhindert. Wie schon in der Stellungnahme 2006 angemerkt, sind die Schäden auf konstruktive Besonderheiten der Konstruktion zurückzuführen. Für das Ausmaß der Schäden ist aber unter Umständen auch eine mangelhafte Ausführung mit verantwortlich. Sanierungsmaßnahmen sind unbedingt erforderlich und so rasch wie möglich durchzuführen. Bis zur Durchführung der Sanierungsmaßnahmen sind Menschansammlungen am Steg zu vermeiden. Die maximale Anzahl von Personen, die sich gleichzeitig am Steg aufhalten sollte die Zahl 200 nicht überschreiten. Instandsetzungsmaßnahmen: Korrosionsschutz & Anstrich der gesamten Tragkonstruktion ist zu erneuern (zuvor sandstrahlen und entrosten); sämtliche Schweißnähte an den Untergurtblechen sind zu prüfen und gegebenenfalls zu verstärken. Die Ansichtsflächen der Widerlager sind einer Betonsanierung zu unterziehen. Geschätzte Sanierungskosten € 300.000,--.Wie hat die Stadt auf diesen Prüfbericht reagiert?Es wurde ein Sanierungskonzept bei der Firma Schimetta beauftragt. Das Sanierungskonzept vom 21.03.2013 wurde der Brückenbauabteilung des Landes zur Kenntnis gebracht. Diese hat mit Schreiben vom 14.05.2013 aufgrund des technischen Berichtes detaillierte Untersuchungen empfohlen. Aufgrund dieser Untersuchungen wurde eine möglicherweise bestehende Tragfähigkeitsproblematik im Hinblick auf das Schwingungsverhalten des Steges thematisiert.Weiters wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Ludwig mit der rechtlichen Beurteilung des Schadensfalles beauftragt und wurde daraufhin am 26.06.2013 eine Mängelrüge an die Fa. Fill und die Hypo Real Consult gerichtet. Am 02.10.2013 wurden bei der Fa. Schimetta ein Ursachengutachten und eine schwingungsdynamische Analyse in Auftrag gegeben. Am 08.10.2013 wurde der Schlosssteg gesperrt. Als Voraussetzung für die Wiedereröffnung des Steges am 06.11.2013 wurde als Konsequenz der Untersuchungen ein Korridor errichtet, der eine Schwingungsanregung in horizontaler Richtung verhindert.Was war das Ergebnis dieser Untersuchungen?Im Ursachengutachten vom 21.10.2013 wurde zusammenfassend ausgeführt, dass der Korrosionsschutz nicht mehr gewährleistet und eine Instandsetzung technisch und wirtschaftlich nicht sinnvoll ist. Weiters wurde ausgeführt, dass der vorgefundene Korrosionsschutz weder im Zeitpunkt der Ausführung noch heute dem Stand der Technik entspricht. Diese Aussage wurde in weiterer Folge mit E-Mail vom 25.04.2014 dahingehend relativiert, dass diese Aussage „mit der Lesart eines Juristen“ nicht so eindeutig und „aus juristischer Sicht streitbar“ ist.Im schwingungsdynamischen Gutachten vom 25.11.2013 wird zusammenfassend festgestellt, dass bei gezielter Schwingungsanregung im Vergleich zur Grundlage der Tragwerksplanung (5 kN/m2) kein Tragsicherheitsproblem auftritt, ein solches aber im Vergleich zur Traglastbeschränkung (1 kN/m2) aufgrund der fortgeschrittenen Korrosion besteht. Dies bedeutet im Ergebnis, dass die Statik (noch) normgerecht ausgeführt wurde und das Tragfähigkeitsproblem erst im Zusammenhang mit dem schlechten Alterungszustand des Steges entstanden ist.Wie berechnet sich der entstandene Schaden?Aufgrund der Judikatur des Obersten Gerichtshofes ist vom Zeitwert auszugehen. Der Steg ist mittlerweile 14 Jahre alt. Schadhaft ist die Stahlbaukonstruktion. Die Abschreibungsdauer für derartige Bauwerke beträgt ÖNORM EN 1990 – Eurocode – Grundlagen der Tragwerksplanung, Tabelle Seite 21, Tragwerk der Klasse IV 50 Jahre.Die Abrechnungssumme für die Stahlbauarbeiten betrug EUR 317.646,16 netto. Der Wert der Stahlbaukonstruktion beträgt im Jahr 2014 daher netto EUR 228.705,24 (siehe Aktenvermerk PW/3 vom 13.03.2014, Ing. Doris Teufel). Welche Sanierungs- und Instandhaltungsnotwendigkeiten ergeben sich üblicherweise bei derartigen Bauwerken?Nach Aussage der Fa. Schimetta (Sanierungskonzept vom 21.10.2013) sind selbst hochwertige Beschichtungssysteme nach 15 Jahren auszubessern oder alternativ nach 20 Jahren vollständig zu erneuern. Welche juristischen Schritte wurden im Zusammenhang mit dem Schadensfall gesetzt?Im Sommer 2013 wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Ludwig mit der Vertretung der Stadt beauftragt und die beteiligten Firmen über den Schadensfall informiert. Die Firma Fill als ausführendes Unternehmen hat jegliche Gespräche mit dem Hinweis auf abgelaufene Gewährleistungsfristen sowie der zwischenzeitlich eingetretenen Verjährung abgelehnt.Mit dem Nachfolgeunternehmen des seinerzeitigen Generalbesorgers NÖ HYPO Bauplan, der NÖ HYPO Realconsult, wurden ab September 2013 Gespräche aufgenommen. Parallel dazu wurde die Sach- und Rechtslage hausintern und in Zusammenarbeit mit RA Dr. Ludwig einer Beurteilung unterzogen. RA Dr. Ludwig war nach seiner Beurteilung einerProzessführung gegenüber sehr skeptisch eingestellt, da er die Erfolgsaussichten als gering einstufte. Es wurde daher Herr Univ.Prof. Dr. Andreas Kletecka, Universität Salzburg, ein ausgewiesener Experte im Bereich des Schadenersatz- und Gewährleistungsrechts zur abschließenden Beurteilung konsultiert. Die abschließende Einschätzung von Prof. Kletecka lautet: „Ich sehe vor allem im Hinblick auf die Verjährung ein doch als hoch einzustufendes Prozessrisiko. Selbst wenn das Gericht die Verjährung verneint, erscheint es als wenig wahrscheinlich, dass die Stadt mit ihren Ansprüchen zur Gänze durchdringt. Ich rate daher dringend dazu, die Sache durch Abschluss eines Vergleiches zu bereinigen.“Welche Maßnahmen wurden seitens der Stadt gesetzt, um künftig derartige Schadensfälle hintanzuhalten? Zur Optimierung der Lebensdauer und Senkung der Instandhaltungskosten (bezogen auf größere Reparaturen) wurde durch den Bürgermeister nachstehendes angeordnet: Erweiterung der Fachkenntnisse der zuständigen Sachbearbeiterin (Fr. Ing. Doris Teufel) durch Fortbildungsmaßnahmen.
- Ein Basislehrgang diesbezüglich wurde bereits heuriges Jahr absolviert.
- Im kommenden Jahr soll ein Aufbauseminar besucht werden.
- Unterstützend wird auch der städt. Bauwart (Hr. Leopold Schneckenleitner) für einfachere Sichtprüfungen eingewiesen und eingesetzt.
Regelmäßige Überprüfung der größeren Brücken und Stege durch externe Fachkräfte.
- Dies wurde bereits bisher durch die IBBS ZT GmbH (DI Schweighofer) wahrgenommen.
- Diese Tätigkeit wurde jedoch optimiert und soll in strengeren regelmäßigen Abständen durchgeführt werden.
- Je nach Erfordernis werden auch Zwischenbegutachtungen erfolgen.
Die laufenden Überwachungen und Kontrollen sind entsprechend den einschlägigen Richtlinien dafür (RVS etc.) durchzuführen.
Es wurden daraus folgend für jede Brücke bzw. jeden Steg eigene Wartungsbücher angelegt. Die Brückenreinigungen sind zu optimieren.
- Früher wurden die Brücken und Stege 1-mal jährlich im Frühjahr gereinigt.
- Nunmehr erfolgt eine Reinigung zusätzlich auch noch im Herbst.
Darüber hinaus werden bei komplexen Vergabeverfahren künftig externe Vergaberechtsexperten sowie Fachexperten des Landes NÖ beigezogen.ZUSATZFRAGEN LAUT BAUAUSSCHUSS VOM 03.07.2014:Wurde der Steg nach den damaligen gesetzlichen Bestimmungen errichtet?Ja, aus der Aktenlage ergeben sich keine Anhaltspunkte, dass dem nicht so war.
Fragen & Antworten zum Stegbericht
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